Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie
und Gesundheitssystemforschung
Projekt: Evaluation der Bonusprogramme gemäß §65a SGB V
Seit dem 1. Januar 2004 können Krankenkassen für ihre Versicherten
Bonusprogramme anbieten, die mit der Inanspruchnahme von Leistungen zur
Früherkennung von Krankheiten, qualitätsgesicherten Leistungen zur
primären Prävention, Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung sowie der Teilnahme an einer hausarztzentrierten
Versorgung (nach §73b SGB V), an einem Disease-Management-Programm
(nach §137f. SGB V) oder an einer integrierten Versorgung
(nach §140a SGB V) verknüpft sind.
Ziel der Evaluation, die erstmals nach drei Jahren Laufzeit erfolgen muss, ist
die empirische Prüfung, ob durch die Bonusprogramme eine Reduktion der
Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Leistungen bewirkt werden kann, so dass
(unter Einbeziehung aller Ausgaben für die Bonusprogramme selbst) zu den
jeweilig gesetzlich fixierten Rechenschaftsterminen eine
Ausgabenneutralität realisiert wird.
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Förderer: |
DAK, GEK, HEK, HMK, HZK, KKH, TK (Laufzeit: April 2005 bis Juni 2007) |
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Ansprechpartner: |
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Materialien - Publikationen: |
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