logo_blau Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie
und Gesundheitssystemforschung



Projekt: „Evaluation der Bonusprogramme gemäß §65a SGB V“

Seit dem 1. Januar 2004 können Krankenkassen für ihre Versicherten Bonusprogramme anbieten, die mit der Inanspruchnahme von Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, qualitätsgesicherten Leistungen zur primären Prävention, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der Teilnahme an einer hausarztzentrierten Versorgung (nach §73b SGB V), an einem Disease-Management-Programm (nach §137f. SGB V) oder an einer integrierten Versorgung (nach §140a SGB V) verknüpft sind.

Ziel der Evaluation, die erstmals nach drei Jahren Laufzeit erfolgen muss, ist die empirische Prüfung, ob durch die Bonusprogramme eine Reduktion der Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Leistungen bewirkt werden kann, so dass (unter Einbeziehung aller Ausgaben für die Bonusprogramme selbst) zu den jeweilig gesetzlich fixierten Rechenschaftsterminen eine Ausgabenneutralität realisiert wird.

Förderer:

DAK, GEK, HEK, HMK, HZK, KKH, TK (Laufzeit: April 2005 bis Juni 2007)

Ansprechpartner:

Hans Dörning, Eva Maria Bitzer

Materialien - Publikationen:



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